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Inklusion

Inklusion ist Vielfalt. Sie rückt jeden einzelnen Schüler in den Mittelpunkt. Eine inklusive Schule macht keine Unterschiede hinsichtlich ethnischer Zugehörigkeit, Religion, sozialer Schichtzugehörigkeit, Sprache, Nationalität, Geschlecht, Lernpotential und Behinderung. Sie ist eine Schule, in der alle Schülerinnen und Schüler in ihrer Heterogenität wahrgenommen und entsprechend ihrer Bedürfnisse gefördert und unterrichtet werden. Inklusion versteht sich in Bezug auf Schule als ein Konzept, das davon ausgeht, „alle Barrieren in Bildung und Erziehung für alle Schülerinnen und Schüler auf ein Minimum zu reduzieren“ (Boban; Hinz: Index für Inklusion, 2003).

Für die Umsetzung der Inklusion erhält die Michaelgrundschule durch Abordnung von Förderschullehrerstunden von der Pestalozzischule Papenburg als zuständiges Förderzentrum gesonderte Unterstützung.

Der Schwerpunkt der inklusiven Arbeit in den Klassen 1 und 2 liegt in der Prävention von Lernschwierigkeiten. Meist werden die Förderstunden für eine Doppelbesetzung im Anfangsunterricht genutzt. Lerninhalte können dabei auch mit Kleinlerngruppen oder in Einzelsituationen vertieft werden.

Sollten die Lernvoraussetzungen einzelner SchülerInnen von den Vorgaben der Grundschule abweichen, kann es erforderlich sein, ihnen ein angepasstes Lernangebot zu machen.

Dies können z.B.

die Fokussierung auf wesentliche Lerninhalte (Reizreduktion) oder

der verstärkte Umgang mit Lernmaterialien zum Anfassen (Wäscheklammern, Lesepuzzle, Zauberräder, Legematerialien, Zuordnungsaufgaben, Domino usw.) oder

veränderte räumliche Bedingungen (strukturierter, ablenkungsarmer Einzelsitzplatz) sein.

Die Lernentwicklung der SchülerInnen, die wir mindestens einmal pro Halbjahr erheben, bildet die Grundlage für die Förderplanung. Im Rahmen eines Förderplans werden individuelle Lernziele sowie die Mittel, wie sie erreicht werden können, festgeschrieben. Der Förderplan entsteht in enger Abstimmung mit den Förderschullehrern und den Klassen- bzw. Fachlehrkräften und wird mit den Sorgeberechtigten im Rahmen von Elterngesprächen regelmäßig besprochen.

Sollte es durch die Förderplanung, zusätzliche Förderstunden und einer evtl. Klassenwiederholung dauerhaft nicht gelingen, die SchülerInnen entsprechend ihrer Bedürfnisse zu fördern und sollten die Lernrückstände mehrere Bereiche umfassen, ist die Erstellung eines Fördergutachtens erforderlich.

An einem Fördergutachten arbeitet eine Förderschullehrkraft und die Klassenlehrkraft in enger Abstimmung mit den Personensorgeberechtigten des Schülers basierend auf den Lern- und Entwicklungsstand individuelle Unterstützungsmaßnahmen heraus.

Dies kann bedeuten, dass die SchülerInnen mit Unterstützungsbedarf andere Lernziele erhalten, mit anderen Lernmaterialien und mit anderen Wochenplänen arbeiten als die übrigen SchülerInnen der Klasse. Inklusion bedeutet dabei, dass SchülerInnen mit Unterstützungsbedarf zwar in ihrer Verschiedenartigkeit wahrgenommen und entsprechend gefördert werden, sie aber selbstverständlich gemeinsam in und mit ihrer Klasse lernen.

Quelle: Inklusionsportal Niedersachsen

Quelle: Inklusionsportal Niedersachsen

Bild: Fördermaterialien

Bild: Fördermaterialien

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